Der Waffenankauf - Auslegung und Begriffsdefinition
Wenn du die Bürokratie bei der Veräußerung von Waffen lieber anderen überlässt, bist du mit einem Waffenankauf bestens beraten. Dieser erfolgt in der Regel durch lizenzierte Händler oder eine befugte Zwischenstelle. Transparenz und eine einfache Abwicklung erleichtern dir den Verkaufsprozess, der zwischen zwei Privatpersonen aufgrund der rechtlichen Bestimmungen überfordernd sein kann. Doch auch beim Waffenankauf durch Händler ist nicht alles möglich, was gewünscht ist.
So ist ein Ankauf beispielsweise nicht zu verwechseln mit dem Waffendepot: Beim Ankauf durch die befugte Stelle geht die Waffe nämlich vollständig in deren Eigentum über und darf somit auch weiterverkauft werden.
Wer darf Waffen ankaufen?
Grundsätzlich darf deine gebrauchte Waffe auch von einer Privatperson gekauft werden, sofern diese über die notwendigen Berechtigungen verfügt. In einem solchen Fall sind du und der Käufer selbst für sämtliche Behördengänge und die Kontrolle von Besitzerlaubnis, Voreinträgen, Erwerbsstreckung und weiteren Kriterien verantwortlich.
Der sicherere und risikofreiere Weg führt zum Waffenhändler, der als Waffenankäufer fungiert. Beim Ankauf durch diesen musst du deine NWR-IDs bekannt geben; zentral vom Bund aus vergebene und nur einmal existierende Kennzahlen, die exakt dir, deiner Waffe oder deinem waffenrechtlichen Dokument zuzuordnen sind. Der Händler übernimmt den Rest und erleichtert beim Waffe verkaufen Ablauf und Administratives.
Eine weitere Möglichkeit sind sogenannte Waffenverwerter. Häufig wird bei Erbschaften auf sie zurückgegriffen, wenn die Waffe nicht weiter im Familienbesitz bleiben soll. Der Begriff "Waffenverwerter" ist sehr dehnbar und grundsätzlich müssen diese nicht zwingend Handel mit Waffen betreiben. Sie kooperieren mit Händlern oder Schützenvereinen, können Waffen aber auch eigenmächtig vernichten oder unbrauchbar machen (lassen).
Was sind die Vor- und Nachteile eines Waffenankaufs?
Anstatt monatelang auf einen zuverlässigen - und vor allem berechtigten - Privatkäufer zu warten, kaufen Händler deine Waffe direkt beim Vorbeibringen an. Alternativ kannst du sie vom Ort des Befindens abholen lassen - in beiden Fällen erhältst du dein Geld sofort in bar. Zusammen mit dem Ankauf erfolgt in der Regel eine Überprüfung des Zustandes und danach bei Bedarf eine Generalüberholung.
Befindet sich die Waffe in einem eher reparaturbedürftigen Zustand, ist der Geldbetrag, den du für sie bekommt, entsprechend geringer. Dem Käufer entsteht ein höherer Wartungsaufwand, um die Waffe - wenn überhaupt möglich - verkaufsfähig zu machen. Üblicherweise findet nach einer ersten Überprüfung auch eine Beratung statt. Nicht immer ist man sich über den wahren Wert einer seltenen oder alten Waffe bewusst und wird aufgeklärt, ehe man vorschnell einen Entschluss fasst. Fällt dieser dennoch für das Geschäft, übernimmt der Ankäufer - sofern nicht privat - auch die Umregistrierung.
Wertermittlung bei Gebrauchtwaffen
Beim Ankauf ergibt sich der Wert deiner Gebrauchtwaffe aus mehreren Faktoren:
- Zustand und Funktionstüchtigkeit
- Alter
- Hersteller und Modellbezeichnung
- Nachfrageintensität oder Seltenheit
- Kategorienzugehörigkeit
- Kalibergröße
- etwaiges Zubehör oder fehlende Einzelkomponenten
Durch Sorgfalt, gute Pflege und Reinigung kannst du den Wert also noch erhöhen.
Kann man auch im Ausland eine gebrauchte Waffe verkaufen?
Willst du deine Waffe innerhalb Deutschlands verkaufen, gestaltet sich der Aufwand vergleichsweise überschaubar. Anders sieht es bei einem Export aus; also wenn du die Waffe ins Ausland verkaufen möchtest. Denn hier sind nicht nur die in Deutschland geltenden Gesetze zu berücksichtigen, sondern auch jene des Landes, in das die Waffe eingeführt werden soll. Du benötigst zusätzlich zu deinen eigenen Dokumenten ein paar weitere:
den Europäischen Feuerwaffenpass - ein "Reisepass" für alle darauf registrierten Feuerwaffen
eine Exportbewilligung von deutscher Seite
eine Importbewilligung seitens des Landes, wo die Waffe hin geliefert werden soll
Auch hier vereinfacht die Abwicklung über einen Händler im In- und einem im Ausland einiges und ist dem privaten Export vorzuziehen - der administrative und organisatorische Aufwand ist für Privatpersonen derart groß, dass er in keiner Relation mehr zur Abwicklung über Händler steht.