Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung ist ein spezielles Verfahren der Umsatzbesteuerung nach § 25a UStG. Sie kommt zum Einsatz, wenn Händler gebrauchte Waren, Kunstgegenstände oder Sammlerstücke weiterverkaufen. Statt auf den gesamten Verkaufspreis wird die Umsatzsteuer hier nur auf die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis erhoben.
Das bedeutet: Der Händler zahlt nur auf seinen eigentlichen Gewinn die Umsatzsteuer – nicht auf den gesamten Betrag, den der Kunde bezahlt.
Die Differenzbesteuerung ist vor allem für folgende Gruppen relevant:
Händler von Gebrauchtwaren (z. B. Waffen, Uhren, Elektronik)
Online-Plattformen und Einzelhändler, die Ware aus Privatbesitz weiterverkaufen
Käufer, die auf der Rechnung keine ausgewiesene Mehrwertsteuer erwarten (da diese bei Differenzbesteuerung nicht separat angezeigt wird)
Da die Steuer nur auf die Gewinnspanne berechnet wird, darf laut Gesetz keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden. Käufer können also keine Vorsteuer geltend machen, was für Geschäftskunden wichtig zu wissen ist.
Wettbewerbsvorteil für Händler: geringere Steuerlast auf gebrauchte Artikel
Günstigere Preise für Kunden: da keine volle Umsatzsteuer aufgeschlagen wird
Einfachere Kalkulation bei Ankäufen von Privatpersonen
Rechnungen bei differenzbesteuerten Artikeln enthalten einen Hinweis wie:
"Gebrauchtgegenstand/Sonderregelung nach § 25a UStG – keine Ausweisung der MwSt."
Ein konkretes Beispiel:
Einkaufspreis: 800 €
Verkaufspreis: 1.000 €
Besteuert wird nur die Differenz: 200 €
Davon 19 % USt ≈ 32 €